Verbandsstruktur

BDAJ Organigramm


Aufbau des Verbandes


Regionalverbände und Ortsjugenden

Der BDAJ ist ein Zusammenschluss von 130 Ortsjugenden bzw. drei Landesverbänden (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen) und zwei Regionalverbänden (Norden und Hessen). Der Regionalverband Norden umfasst neben den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen auch die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die Mitgliedsvereinigungen in Rheinland-Pfalz sind je nach geografischer Lage dem Regionalverband Hessen bzw. Baden-Württemberg zugeordnet. Die Landes- und Regionalverbände sind eigenständige eingetragene Vereine. Der BDAJ ist Mitglied in den Landesjugendringen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sowie im Deutschen Bundesjugendring.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre auf der Bundeskonferenz gewählt, zu der jede Mitgliedsvereinigung zwei Delegierte entsenden kann (es gilt nach Satzung die Altersgrenze von 35 Jahren). Der Bundesvorstand, bestehend aus neun Mitgliedern, wählt anschließend in seiner konstituierenden Sitzung als geschäftsführenden Vorstand:

  • Die beiden Bundesvorsitzenden
  • Die/den Generalsekretär*in und 
  • Den Finanzvorstand

Darüber hinaus:

  • Die/den Stellvertreter*innen für Generalsekretär*innen und Finanzvorstand
  • Weitere Bundesvorstandsmitglieder

Die dreiköpfige Revisionskommission überwacht die finanziellen Tätigkeiten des Verbandes und legt der Vollversammlung darüber einen Bericht vor. Die Schiedskommission wacht (auf schriftlichen Antrag) über die sonstigen Arbeiten der Personen im Verband.