Satzung & Richtlinien

Richtlinien

Wir nutzen unsere Social Media Accounts als Raum, um über gesellschaftliche, (jugend-) politische, alevitische sowie andere interessante und relevante Themen aufzuklären, um über Veranstaltungen zu informieren und euch an den Aktivitäten des BDAJ teilhaben zu lassen. Wir befürworten eine rege Diskussionskultur! Wir freuen uns über Beiträge, die eine Bereicherung der Diskussion darstellen, neue Informationen und Perspektiven auf ein Thema bieten sowie grundsätzlich über ein angenehmes Diskussionsklima, in dem Meinungsvielfalt respektiert wird und sachliche Diskussionen stattfinden. Dafür ist allerdings ein wertschätzender Umgang miteinander- und eine Kommunikation auf Augenhöhe unerlässlich. Im folgenden Dokument könnt ihr unser Konzept nachlesen:

Hier könnt ihr die Netiquette als PDF herunterladen

Das vorliegende Konzept zielt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Verbandsaktivitäten des Bundes der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. ab. Ein effizientes Schutzkonzept ist verbandsspezifisch und integriert sowohl Präventions- als auch Interventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Kinderrechte und damit auch das Recht auf Schutz vor (sexualisierter) Gewalt ist bereits Gegenstand verschiedener Konventionen und Gesetze auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die UN Kinderrechtskonvention (1992 ratifiziert), das Bundeskinderschutzgesetz sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Der BDAJ setzt sich zum Ziel, Kindern und Jugendlichen genau diese Rechte innerhalb des Verbands zu bieten und strebt nach einer weitreichenden Sensibilisierung seiner Mitglieder im Bereich Grenzüberschreitung, Übergriffigkeit, (sexualisierter) Gewalt, Gewaltprävention/-intervention und fordert eine selbstkritische Auseinandersetzung des Verbands mit dieser Thematik.

Hier könnt ihr das Schutzkonzept als PDF herunterladen

In dem vorliegenden Dossier werden die Begriffe „Opfer“, „Täter“ oder „Täterin“ bewusst vermieden. Sie werden durch die Begriffe „Betroffene_r von Gewalt“ und „Gewaltausübende_r“/Ausübende_r von Gewalt“ ersetzt. Diese wertfreien Begriffe dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Stigmatisierung, egal in welcher Rolle sie sich befinden. Die Bezeichnungen „Opfer“ und „Täter_in“ lösen automatisch Bilder und Erwartungen an diese Rollen aus, die weder für die Beteiligten noch die Aufklärung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen förderlich sind. Insbesondere gilt dies für die Jugendlichen, die Gewalt ausüben. Ziel ist nicht die Verurteilung und Stigmatisierung, sondern ein pädagogischer Umgang, der auch den Betroffenen von Gewalt gerecht wird. Gewaltausübende Jugendliche müssen selbstverständlich für ihr Verhalten sanktioniert werden, in einigen Fällen auch strafrechtlich. Ihnen soll immer eine Chance geboten werden, sich in Zukunft nicht mehr gewalttätig zu verhalten und die Unterstützung bekommen, die sie dafür benötigen.

Hier könnt ihr das Gewaltdossier als PDF herunterladen