Antimuslimischen Rassismus ernst nehmen – Kritik an muslimischen Organisationen zulassen 

Antimuslimischer Rassismus ist ein kulturalistisch argumentierender Rassismus, der sich gegen Muslim_innen und gegen Menschen richtet, die für Muslim_innen gehalten werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betroffenen tatsächlich den Islam praktizieren und wie religiös sie sind. Dem Antimuslimischen Rassismus liegt die Annahme einer grundsätzlichen und unvereinbaren Andersartigkeit von (vermeintlichen) Muslim_innen zugrunde. Die Markierung erfolgt durch äußere Merkmale wie z. B. religiöse Kleidung, Aussehen, Namen oder Staatsangehörigkeit. Aus ihnen werden eine „ethnisch“ gefasste Herkunft, eine „Abstammung“ und eine religiöse und kulturelle Zugehörigkeit abgeleitet und einem „Wir“ (z. B. „den Deutschen“, „der deutschen Kultur“, „der christlich-abendländischen Kultur“ usw.) als Gegensatz gegenübergestellt. An die so erzeugten Kategorien werden weitere geschichtlich verankerte Stereotype geknüpft (z. B. Sicherheitsrisiko, „Rückständigkeit“, „Unzivilisiertheit“, „Integrationsunfähigkeit“). Sie werden auf Einzelpersonen übertragen, um ihr Verhalten zu erklären, soziale Ungleichheiten, Ausschlüsse und Überlegenheit zu rechtfertigen, die Privilegien der jeweiligen Wir-Gruppe aufrechtzuerhalten und eine auf Einheitlichkeit ausgerichtete nationale Gemeinschaftskonstruktion zu stabilisieren. Wie Rassismus findet also auch Antimuslimischer Rassismus immer im Kontext ungleicher Machtverhältnisse statt.1  Antimuslimischer Rassismus ist eine Form der Diskriminierung, unter der viele – vor allem auch junge – Menschen in Deutschland leiden.

Aus diesem Grund muss der Missbrauch des Phänomens „antimuslimischer Rassismus“ als solcher entlarvt und beendet werden. Kritik an muslimischen Verbänden, die beispielsweise

  • faschistische Züge tragen,
  • die frauenfeindlich sind,
  • sich gegen Koedukation aussprechen,
  • autoritär und demokratiefeindlich auftreten,
  • Antisemitismus und Gewalt propagieren,
  • oder die sogar vom Verfassungsschutz beobachtet werden,

und Misstrauen gegenüber ihren Jugendorganisationen resultieren aus einer Ablehnung menschenfeindlicher Ideologien, nicht aus einer Ablehnung von Menschen muslimischen Glaubens. Organisationale Verbindungen sowie das politische und publizistische Umfeld eines Vereins dürfen selbstverständlich hinterfragt werden. Sich an dieser Stelle als Opfer einer sogenannten Kontaktschuld zu stilisieren und Kritik als Wiederholung von Vorurteilen zu brandmarken, kann hier nur als Ablenkungsmanöver interpretiert werden.

Als Verband, der für Demokratie und Menschenrechte einsteht, rufen wir alle (jugend-)politischen Akteur_innen dazu auf, ihre Zusammenarbeit mit Organisationen wie DİTİB-Jugend und BDMJ2, MJD und FEMYSO3, Islamischer Jugend4, IGMG5 und Young Schura6, IGS-Jugend7, sowie Organisationen und Jugendgruppen aus dem Umfeld der Gülen-Bewegung8 oder der Grauen Wölfe9, die im Übrigen bei weitem nicht repräsentativ für die Muslime in Deutschland sind, zu beenden oder Kooperationen erst gar nicht einzugehen. Die Zusammenarbeit mit den genannten Organisationen ist kein Ausdruck von Weltoffenheit oder Antirassismus, sondern unterstützt das Gegenteil: mal nationalistisch-identitäre Abgrenzung, mal religiös begründeten Fundamentalismus. Antirassismus bedeutet, politische Akteur_innen mit ihren Werten und Zielen ernst zu nehmen und sich entsprechend zu positionieren. An dieser Stelle eine grundsätzliche Bedürftigkeit von (jungen) „Menschen mit Migrationshintergrund“ anzunehmen und daraus das Gebot auf Einbindung in jugendpolitische Kontexte, auf Legitimation und Förderung abzuleiten, ist unverantwortlich.

Wir protestieren mit muslimischen Menschen gegen Alltagsrassismus und rassistische Gewalt, jedoch nicht mit Vertreter_innen der großen Islamverbände oder ihrer Jugendstrukturen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, rechtspopulistische, rechtsradikale und islamistische Lückenfüller in der Zivilgesellschaft zu akzeptieren, nur um einem abstrakten Ideal der „Vielfalt“ Genüge zu tun oder sich vor vermeintlichen rassistischen Zuschreibungen zu schützen. Wir lassen uns keine Sprechverbote auferlegen. Die Anerkennung von antimuslimischem Rassismus als Problem darf nicht darauf hinauslaufen, muslimische Organisationen ohne jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zu immunisieren. Eine solche Verzerrung muss in allen gesellschaftlichen Bereichen hinterfragt werden.

Politisches Engagement ist nicht per se willkommen zu heißen, weil es von einer Minderheit ausgeht. Sind Werte und Ziele von Akteur_innen menschenverachtend und abwertend, so müssen diese Akteur_innen abgewiesen und dürfen nicht etwa als Repräsentant_innen von Minderheiten in die Zivilgesellschaft eingebunden oder gar mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Dabei geht es nicht um individuelle Personen, sondern um die Verbände und die entsprechenden abwertenden und menschenfeindlichen Ideologien, die sie vertreten. Oft handelt es sich um Personen, die gebildet und freundlich auftreten und sich offensiv als Gesprächspartner_innen in vielen Bereichen der Zivilgesellschaft, aber auch in der Politik, anbieten. Dabei geht es in erster Linie um Repräsentanz und um den Zugang zu Fördermitteln für ihre jeweilige Organisation und die zugehörige Ideologie. Der Einfluss dieser Organisationen auf die sogenannte muslimische Community wiederum bleibt dabei oft unter dem Radar der Mehrheitsbevölkerung. Menschen, die sich hier abwenden und eine den moralischen Vorstellungen der jeweiligen Organisation widersprechende Lebensweise verfolgen, werden oftmals unter Druck gesetzt. Dabei geht es bspw. um Geschlechterordnungen, Abgrenzung zu Anders- oder Nichtgläubigen und eine allgemeine Distanz zur Gesellschaft, als deren Opfer man gilt. Zudem sind diese Ideologien immer Nährboden für Übergriffe und Drohungen u.a. auf alevitische und/ oder kurdische Einrichtungen und Einzelpersonen. Das „Recht auf Differenz“, das gegenüber der Mehrheitsbevölkerung eingefordert wird, übersetzt sich in diesem Kontext unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit und im Einklang mit kulturrelativistischem Gedankengut unter anderem in antifeministische Erziehung, Geschlechtertrennung, Antisemitismus und die Abwertung von Homosexuellen und transgender Personen. Zuletzt darf auch die internationale Perspektive nicht vergessen werden: Die finanzielle und ideologische Bindung vieler der oben genannten Verbände an die Herkunftsländer verhindert eine kritische und offene Auseinandersetzung mit dem Thema Islamismus. Es reicht auch nicht, sich plakativ dazu zu äußern.

Was wir uns gesamtgesellschaftlich und besonders mit Blick auf die Kinder- und Jugendarbeit wünschen, ist ein transkulturelles Miteinander, in dem rassistische Vorurteile keine Rolle spielen. Wir wünschen uns ein Miteinander, das Zugehörigkeiten nicht als unveränderlich versteht und individuelle Freiheiten selbstverständlich gewährt. In diesem transkulturellen Miteinander sehen wir ein wirksames Mittel gegen die Spirale von Rassismus, Opferidentität und Radikalisierung. In vielen der oben genannten Organisationen wird jedoch eine Ideologie vertreten, die ihrerseits kulturrassistisch ist, d.h. die Unveränderlichkeit kultureller Unterschiede behauptet. Was wir dem entgegensetzen, ist die Überlegenheit der Menschenrechte.

Die Verteidigung von Menschenrechten und liberaler Demokratie sollte Konsens in zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen sein. Die Bundeskonferenz des BDAJ beschließt diese Position daher nicht nur aus eigener Betroffenheit, sondern auch aus politischer Überzeugung. Dennoch wollen wir auf Folgendes hinweisen: Alevit_innen erfahren eine spezielle Form von Rassismus. Er findet auf drei unterschiedlichen Ebenen statt. Neben dem klassischen Rassismus, der uns in Deutschland, wie zum Beispiel sunnitische Türk_innen, Araber_innen oder andere Gruppen trifft, ist das Alevitentum in Deutschland eine beinahe unbekannte Religionsgemeinschaft. So werden wir oft für Muslim_innen gehalten und es kommen Fragen während der islamischen Fastenzeit wie „Warum fastest du nicht?“, oder Frauen werden gefragt, warum sie kein Kopftuch tragen. Man ist in einer Art Rechtfertigungsdruck, welche religiöse Zugehörigkeit man hat. Weitergehend besteht das Vorurteil, dass das Alevitentum eine Sekte ist und viele unserer Mitglieder wurden auch schon öfter danach gefragt. Es gibt allgemein auch auf wissenschaftlicher Ebene kaum eine Auseinandersetzung mit unserem Glauben, der Wissenstand ist sehr gering. Dies ist ein Missstand, den wir zutiefst bedauern. Neben diesen falschen Informationen, die uns Alevit_innen gegenüber anderen Migrant_innen in den Vordergrund rücken, sind wir mit dem Rassismus innerhalb der migrantischen Community konfrontiert. So haben wir nicht nur mit den deutschen Reaktionär_innen, sondern auch mit den türkischen Rechten zu kämpfen. Auch durch die gegenwärtige Lage in der Türkei, die einen starken Rechtsruck erfahren hat, verschärft sich für uns Alevit_innen die Situation dort und in Deutschland. Anders als in Deutschland, ist das Alevitentum in der Türkei nicht als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt.

Warum Organisationen, deren Ideologie Ungleichwertigkeitsvorstellungen enthält und die mehrheitlich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte organisieren, von einem antifaschistischen Konsens ausgespart bleiben, kann nur mit einer falschen Zurückhaltung oder einer oberflächlichen oder kulturrelativistischen Vorstellung gesellschaftlicher Vielfalt erklärt werden. Eine solche Haltung übersieht aber, dass an anderer Stelle – innerhalb der muslimischen Community, aber auch in der Gesellschaft insgesamt – Vielfalt unmöglich gemacht wird. Ein drastisches Beispiel dafür sind unterschiedliche Spielarten des Antisemitismus. Der Großteil der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden ist selbst zugewandert. In migrantischen bzw. antirassistischen Diskursen und Initiativen, die sich nicht offensiv gegen völkische, nationalistische und/ oder islamistische Ideologien abgrenzen, sind sie aus gegebenem Grund allerdings oft nicht repräsentiert.

Islamismus und Faschismus sind Geistesverwandte. Beide stehen für die systematische Abwertung von Anderen, einen absoluten Wahrheits- und Machtanspruch, und daraus abgeleitet eine Ablehnung von gesellschaftlichem Pluralismus, Demokratie und Menschenrechten. Islamismus und Nationalismus müssen als menschenfeindliche und abwertende Ideologien verstanden werden und sind als solche zu benennen, ohne Berücksichtigung der kulturellen Herkunft bzw. Verortung. Das heißt, die Tatsache, dass ein Mensch, der sich bspw. Rassistisch äußert, dafür kritisiert werden muss und nicht aufgrund seiner Herkunft „verschont“ oder gar in Schutz genommen werden darf. Die Darstellung von Offenheit und „Vielfalt“ darf dabei kein Selbstzweck sein.

Forderungen:

• Kritik an islamistischen, völkischen und/ oder nationalistischen Organisationen wegen ihrer menschenverachtenden und antidemokratischen Ideologie ist politische Pflicht und fußt auf einer sachlichen Grundlage. Eine Diffamierung inhaltlicher Kritik als rassistisch wirkt sich als Unterstützung ebendieser Organisationen aus. Selbstverständlich muss sich jede_r, der/ die Kritik übt, von Rechtsradikalen und Rechtspopulisten ohne Migrationshintergrund, die diese Kritik für ihre Zwecke missbrauchen wollen, abgrenzen.10
• Antirassismus muss als fester Bestandteil der Verbandskultur etabliert werden. Wir rufen alle jugendpolitischen Akteur_innen auf, eigene Strukturen auf Barrieren hin zu überprüfen. Dies wirkt dem Rückzug auf die islamische Identität entgegen. Das gleiche gilt für alle Gesellschaftlichen Bereiche (v.a. Wirtschaft, Bildungsbereich, Öffentlicher Dienst usw.): Soziale Belange von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen müssen ernstgenommen werden. Sie dürfen nicht als Bürger_innen zweiter Klasse gelten.
• Zur Verbesserung der Informationslage muss eine Dokumentationsstelle „Politischer Islam“ (ähnlich wie in Österreich) eingerichtet und angemessen finanziert werden.
• Der § 166 StGB, der sogenannte Blasphemieparagraph, ist einer modernen Gesellschaft nicht angemessen und muss gestrichen werden.
• DİTİB-Jugend und BDMJ, MJD und FEMYSO, Islamischer Jugend, IGMG und Young Schura, IGS-Jugend, sowie Organisationen und Jugendgruppen aus dem Umfeld der Gülen-Bewegung oder der Grauen Wölfe, dürfen nicht als freie Träger der Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII anerkannt werden.

Köln, den 27.02.2021

Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V.

Fußnoten:

1 Mit kleinen Änderungen aus dem Online-Glossar des IDA e.V. übernommen.

2 Die Abhängigkeit der DİTİB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) von Diyanet (Präsidium für Religionsangelegenheiten) ist hinlänglich bekannt. Da die Diyanet der türkischen Regierung unterstellt ist, beeinflusst die seit 2002 regierende AKP maßgeblich die ideologischen Inhalte der Diyanet. 2018 verstärkte sich dieser Einfluss von Präsident Erdoğan nochmals, da die Diyanet seitdem dem Präsidenten direkt unterstellt ist. Dazu gibt es u.a. folgende kleine Anfrage an die Bundesregierung: Drucksache 19/8415 Deutscher Bundestag. Die Menschenrechtslage in der Türkei unter der Regierung von Erdoğan ist problematisch, da beispielsweise vermeintlich Andersdenkende strafrechtlich verfolgt werden wie dem Amnesty Länderbericht 2019 zu entnehmen ist.

3 Die Muslimische Jugend in Deutschland wurde zwischen 2005 und 2018 von verschiedenen Ämtern für Verfassungsschutz beobachtet. Die MJD wird als “formal unabhängige Jugendorganisation mit engen Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland” (heute: Deutsche Muslimische Gemeinschaft) beschrieben (Verfassungsschutz­bericht 2017, Seite 211). Die MJD ist Gründungsmitglied des Forum of European Muslim Youth and Student Organizations (FEMYSO), welche der Muslimbruderschaft zugerechnet wird. Eine gute Zusammenfassung über Strukturen der Muslimbruderschaft in Deutschland gibt es hier: Die Muslimbruderschaft in Deutschland | bpb

4 Laut Selbstauskunft sind die Angebote der Islamischen Jugend grundsätzlich geschlechtergetrennt. Nach unserer Auffassung verhindert dies einen gleichberechtigten Umgang, nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, von Mann und Frau bzw. Jungen und Mädchen. Über den VIKZ wird festgestellt, „dass er sich durchaus immer wieder in einer gewissen Allianz mit DİTİB und IGMG mit der politischen Linie der Türkei solidarisierte (etwa nach der Verabschiedung der Resolution zum Genozid an den Armeniern im Bundestag und dem kurz darauf erfolgten Putschversuch in der Türkei 2016)“. Friedmann Eißler. Islamische Verbände in Deutschland. Seite 101. Herausgeber: Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. Berlin 2019

5 Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş findet u.a. Erwähnung im Kapitel “Islamismus/islamistischer Terrorismus“ des Verfassungsschutzberichtes 2019 (Seite 228), in dem gesagt wird, dass es Verbindungen zur Millî Görüş Bewegung gibt. Die IGMG betreibt nach eigenen Angaben auch Jugendarbeit. Einen Einblick in die Geschichte und Strukturen gibt es in: Friedmann Eißler. Islamische Verbände in Deutschland. Seite 67. Herausgeber: Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen. Berlin 2019

6 Young Schura ist der Jugendverband der Schura Niedersachsen. https://www.schura-niedersachsen.de/pressemitteilungen/schura-niedersachsen-gru-ndet-ihren-landesjugendverband-young-schura-niedersachsen/ .Die Schura Niedersachsen organisiert unter ihrem Dach Moscheevereine, die zu etwa 25% der IGMG angehören. Außerdem organisiert sie Moscheevereine des VIKZ (vgl. iv), der IGS (vgl. viii) und der ATIB (vgl. x), sowie die im Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2020 erwähnten „Deutschsprachiger Muslimkreis Braunschweig e.V.“ und das „Pakistanische Zentrum e.V.“ in Hannover. (https://www.schura-niedersachsen.de/schura/mitgliedsvereine/ Stand 21.7.2021)

7 Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V. (IGS) wird im Verfassungsschutzbericht 2019 (Seite 201) im Kapitel Islamismus/islamistischer Terrorismus genannt: “Das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) […] ist, ist neben der Botschaft die wichtigste Vertretung des Iran in Deutschland und zudem ein bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa. Mithilfe des IZH versucht der Iran, Schiiten verschiedener Nationalitäten an sich zu binden und die gesellschaftlichen, politischen und religiösen Grundwerte des iranischen Staates in Europa zu verbreiten. […] Als wichtiges Element für die Steuerung der Interessen des IZH dient der schiitische Dachverband „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V.“ (IGS).” Laut ihrer Website betreibt die IGS auch Jugendarbeit.

8 Die Alevitische Gemeinde Deutschland hat 2014 eine Broschüre zu Fethullah Gülen herausgegeben: Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. (Herausgeber): Fethullah Gülen und die Hizmet-Bewegung. Köln 2014. Neuere Veröffentlichungen mit sehr kritischer Einschätzung gab es 2018 im Spiegel und 2019 in der Süddeutschen Zeitung.

9 Diese Broschüre gibt einen guten Überblick: Dr. Kemal Bozay, Orhan Mangitay: „Ich bin stolz, Türke zu sein!“ Graue Wölfe und türkischer (Rechts-)Nationalismus in Deutschland. Herausgeber: Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e.V. 2016. Große Verbände der Grauen Wölfe sind die Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) und die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATİB) (Verfassungsschutzbericht 2019, Seite258 ff.)

10 Die Gefahr der Instrumentalisierung von Kritik an islamistischen, völkischen und/ oder nationalistischen Organisationen mit „Migrationshintergrund“ durch die arisch-deutsche Rechte wird unter anderem hier herausgearbeitet: Floris Biskamp, Saba-Nur Cheema, Sanem Kleff, Meron Mendel und Eberhard Seidel: Transnationaler Extremismus. Herausgeber: Schule ohne Rassimus – Schule mit Courage. 2018 https://www.schule-ohne-rassismus.org/produkt/baustein-6-transnationaler-extremismus/