Schutzkonzept – Prävention sexualisierter Gewalt
Auf der Bundeskonferenz 2017 wurde beschlossen, ein Schutzkonzept für den BDAJ zu erstellen. Das Ziel ist die Erarbeitung und Implementierung einheitlicher Präventionsstandards im Verband. Sie sollen Verbandsmitgliedern, die Grenzverletzungen beobachten oder erleben, Unterstützung bieten und eine Sensibilisierung für (sexualisierte) Gewalt fördern und die selbstkritische Betrachtung des BDAJ vorantreiben.
Aber wozu dient ein Schutzkonzept überhaupt?
Das Schutzkonzept beinhaltet:
- Das eindeutige Bekenntnis des BDAJ zur Notwendigkeit eines Schutzkonzeptes
- Die Verteilung von Verantwortlichkeiten für die Gewaltprävention und die Implementierung des Konzepts im BDAJ
- Einen Verhaltenskodex für BDAJ-Aktivitäten als gemeinsame Handlungsleitlinie in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der von den Mitgliedern unterschrieben wird
- Die verbindliche Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Verbandsmitglieder, die mit Kindern und Jugendlichen BDAJ-Aktivitäten durchführen
- Die Kompetenzförderung für das Ehrenamt: Grundlagenwissen zur verbandsinternen Gewaltprävention und zur Umsetzung des Schutzkonzepts. Dies trägt zu Handlungssicherheit aller Beteiligten bei
- Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche im Verband, damit das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen im Alltag des BDAJ thematisiert und gelebt werden
- Informationsveranstaltungen für Erwachsene: Die Einbeziehung der Eltern und ihre Unterstützung für das Schutzkonzept verlangen eigene Angebote für diese Zielgruppe, die Wissensvermittlung über (sexualisierte) Gewalt, aber auch Anregungen für eine eigene präventive Erziehungshaltung bieten
- Ein transparentes Beschwerdemanagement innerhalb des Verbands aber auch unabhängig durch eine externe Stelle.
- Ein gelebtes Partizipationskonzept, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Verband zu fördernÂ
- Einen Ablaufplan als Handlungsanleitung für (Verdachte auf) Gewaltsituationen
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Detaillierte Informationen zu unserem Schutzkonzept sind über die unten aufgeführten Links zu finden:
Schutzkonzept auf einen Blick
Schutzkonzept
Gewaltdossier
Ein wichtiger Hinweis:
Ehrenamtliche sind keinesfalls als Fachkräfte im Bereich der (sexualisierten) Gewalt zu verstehen. Ein solcher Anspruch kann und darf nicht eingefordert werden, da er nicht erfüllbar ist. Qualifizierung dient dazu, für das Thema sensibel zu machen, hinzuschauen, Verdachtsfälle besser zu erkennen, zu reagieren und zu wissen, wo Hilfe zu bekommen ist. Die Qualifizierung ersetzt niemals das Hinzuziehen von externen Fachkräften und/oder Beratungsstellen im Fall von (sexualisierter) Gewalt oder anderer Formen der Kindeswohlgefährdung. Im Gegenteil – es wird explizit auf die Grenzen des ehrenamtlichen Engagements hingewiesen und das Hinzuziehen von Fachkräften in Vermutungs- oder Krisenfällen eingefordert.